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Achtung Sofortmeldung: jetzt auch im Friseur- und Kosmetikgewerbe
In bestimmten Branchen müssen Arbeitgeber am Tag des Arbeitsaufnahme eine sozialversicherungsrechtliche Meldung durchführen: die sogenannte Sofortmeldung. Dadurch soll präventiv gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgegangen werden.
Von der Pflicht, Sofortmeldungen abzugeben, sind (NEU) ab dem 01.01.2026 auch alle Friseur- und Kosmetikbetriebe (wie z.B. Nagelstudios) betroffen.
Bisher galt die Sofortmeldungsprlicht u.a. bereits für Gaststätten und Hotels, Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe einschließlich der plattformbasierten Lieferdienste, Gebäudereinigungsgewerbe und Betriebe der Fleischwirtschaft.(06.02.2026)
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Mindestlohn in der Pflege steigt ab 01.07.2026
Die Löhne in der Altenpflege sollen in den kommenden Jahren jeweils zum 1. Juli angepasst werden. Für Pflegehilfskräfte steigen die Löhne in 2026 im ersten Schritt ab dem 01.07.2026 auf 16,52 Euro brutto pro Stunde (01.01.2026: 16,10 €), für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,80 Euro (01.01.2026: 17,35 €) und für Pflegefachkräfte auf 21,03 Euro (01.01.2026: 20,50 €) . Eine weitere Erhöhung ist für den 1. Juli 2027 vorgesehen. (26.01.2026)
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Einkünfte aus Krypto: keine Abgeltungsteuer
Einkünft aus dem Kryptolending mit Bitcoins unterliegen nicht der Abgeltungsteuer, sondern dem individuellen Steuersatz.
(09.01.2026)
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Sozialversicherung: Neues ab dem 01.01.2026
2026 treten eine Reihe an Änderungen und Neuregelungen in den Bereichen Arbeit und Soziales in Kraft:
- gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 Euro brutto je Arbeitsstunde.
- Geringfügigkeitsgrenze: Steigt auf 603,00 € monatlich.
- Künstlersozialversicherung: Abgabensatz sinkt auf 4,9 %.
- Insolvenzgeldumlage: 0,15 %
- Kurzarbeitergeld: Die Regelung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und ist längstens bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
- Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung: 112,16 € monatlich. (08.01.2026)
Weitere Änderungen erfahren Sie gerne bei einem Beratungsgespräch in unserer Kanzlei.