Pflegebuchführungsverordnung ? Aber sicher !
Genau wie die Heilberufe allgemein stehen Pflegeeinrichtungen- ob ambulant oder stationär- durch die Pflegereformen der vergangenen Jahre unter einem drängenden Wandlungsprozess. Neben enorm gewachsenen Aufzeichnungsanforderungen besteht ein starker Kostendruck. Ein weiteres Problem: fehlende ausgebildete Fachkräfte.
In dieser Situation unterstützen wir sie durch:
- Buchführung nach Pflegebuchführungsverordnung
- Abwicklung der Personalbuchhaltung bis hin zu Entwicklung und buchhalterische Begleitung innovativer Entgeltsystem
- Entwicklung individueller Auswertungen als Grundlage des unternehmerischen Handelns
- Branchenvergleichszahlen
- Beratung bei Pflegesatzverhandlungen / individuellen Vergütungsvereinbarungen