Pflegebuchführungsverordnung ? Aber sicher !

 

Genau wie die Heilberufe allgemein stehen Pflegeeinrichtungen- ob ambulant oder stationär- durch die Pflegereformen der vergangenen Jahre unter einem drängenden Wandlungsprozess. Neben enorm gewachsenen Aufzeichnungsanforderungen besteht ein starker Kostendruck. Ein weiteres Problem: fehlende ausgebildete Fachkräfte.

In dieser Situation unterstützen wir sie durch:

 

  • Buchführung nach Pflegebuchführungsverordnung
  • Abwicklung der Personalbuchhaltung bis hin zu Entwicklung und buchhalterische Begleitung innovativer Entgeltsystem
  • Entwicklung individueller Auswertungen als Grundlage des unternehmerischen Handelns
  • Branchenvergleichszahlen
  • Beratung bei Pflegesatzverhandlungen / individuellen Vergütungsvereinbarungen